Klasse AM

Was darf ich mit Klasse AM fahren?

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:

– Hubraum max. 50ccm

– Bauliche bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

– Leistung max. 4kW

Dreirädrige Kleinkrafträder

– Hubraum max. 50ccm (Fremdzündungsmotor)

– Hubraum max. 500ccm (Selbstzündungsmotor)

– Leistung max. 4 kW

– Bauliche bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

– Leermasse max. 270 kg

Leichte Vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen

– Hubraum max. 50ccm (Fremdzündungsmotor

– Hubraum max. 500ccm (Selbstzündungsmotor)

– Leistung max. 6 kW (4kW bei Straßen-Quad)

– Bauliche bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

– Leermasse max. 425 kg

Ausbildung Klasse AM:

– Der Führerschein Klasse AM muss bei der Behörde beantragt werden.

– Die Ausbildung umfasst 12x allgemeinen- und 2x Motorrad-Spezifischen Theorie Unterricht.

– Die Fahrpraxis findet sowohl auf dem Übungsplatz als auch im Straßenverkehr statt. Sonderfahrten entfallen bei Klasse AM.

– Am Ende der Ausbildung absolvieren Sie eine theoretische, sowie praktische Prüfung.

– Mindestalter 16 Jahre.

Für die Anmeldung bei der Behörde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Unterschriftenaufkleber (in der Fahrschule)
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs)
  • Kopie von deinem gültigen Personalausweis