Klasse AM
Was darf ich mit Klasse AM fahren?
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
– Hubraum max. 50ccm
– Bauliche bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
– Leistung max. 4kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
– Hubraum max. 50ccm (Fremdzündungsmotor)
– Hubraum max. 500ccm (Selbstzündungsmotor)
– Leistung max. 4 kW
– Bauliche bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
– Leermasse max. 270 kg
Leichte Vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen
– Hubraum max. 50ccm (Fremdzündungsmotor
– Hubraum max. 500ccm (Selbstzündungsmotor)
– Leistung max. 6 kW (4kW bei Straßen-Quad)
– Bauliche bedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
– Leermasse max. 425 kg
Ausbildung Klasse AM:
– Der Führerschein Klasse AM muss bei der Behörde beantragt werden.
– Die Ausbildung umfasst 12x allgemeinen- und 2x Motorrad-Spezifischen Theorie Unterricht.
– Die Fahrpraxis findet sowohl auf dem Übungsplatz als auch im Straßenverkehr statt. Sonderfahrten entfallen bei Klasse AM.
– Am Ende der Ausbildung absolvieren Sie eine theoretische, sowie praktische Prüfung.
– Mindestalter 16 Jahre.
Für die Anmeldung bei der Behörde werden folgende Unterlagen benötigt:
- Unterschriftenaufkleber (in der Fahrschule)
- Biometrisches Passbild
- Sehtest nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs)
- Kopie von deinem gültigen Personalausweis