Klasse B

Welche Fahrzeuge dürfen mit dem PKW der Führerscheinklasse B gefahren werden?

 

  • PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
  • gebaut und ausgelegt von nicht mehr als 8 Personen zur Beförderung außer dem Fahrzeugführer
  • bis zu 750 kg darf ein Anhänger hinter einem PKW immer mitgeführt werden.
  • Die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t darf bei der Fahrzeugkombination nicht übersteigen

Wenn ein Anhänger mitgeführt werden muss, der Schwerer als 750 kg ist und damit die Fahrzeugkombination von 3,5 t überschritten wird reicht der PKW-Führerschein der Klasse B nicht aus. In diesem Fall wäre der Führerschein der Klasse BE notwendig. Dies braucht man häufig für Wohnanhänger, Bootsanhänger oder auch Pferdeanhänger.

Mit der Schlüsselzahl 96 darf die Fahrzeugkombination bis 4250 kg schwer sein.

Mindestalter der Klasse B

Das Mindestalter der Führerscheinklasse B beträgt 18 Jahre, Die Fahrerlaubnis darf aber schon ein halbes Jahr vor dem 18 Lebensjahr von der Behörde beantragt werden die Theoretische Prüfung darf 3 Monate vorher abgelegt werden, die praktische Prüfung darf 1 Monat vor dem 18. Lebensjahr abgelegt werden.

 

Für die Anmeldung bei der Behörde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Unterschriftenaufkleber (in der Fahrschule)
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs)
  • Kopie von deinem gültigen Personalausweis

 

Ablauf der Ausbildung Theorie:

  • 12-mal den theoretischen Grundunterricht besuchen zu je 90 Minuten (Bei Vorbesitz der Klasse A1, A2 muss man nur 6mal der Theoretische Grundunterricht besuchen.
  • 2-malige Teilnahme am Klassenspezifischen Unterricht (Fahrzeugtechnik und Anhängerbetrieb) zu je 90 Minuten
  • Unser Unterricht ist ein rollierendes System, in das der Einstieg jederzeit möglich ist
  • Theorie sollte durch eine digitale App selbständig vertieft werden

 

Ablauf der Ausbildung Praxis:

-Anhand der ersten Fahrstunden wird die Theorie mit der Praxis verknüpft

-Die Übungsstunden (jeweils 45 min) werden individuell an dich angepasst

-Die Sonderfahren bestehen aus 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten zu jeweils 45min

In der ersten Fahrstunde wird in einer ruhigen und Verkehrsarmen Gegend zuerst die Grundsätze der Fahrzeugbedienung erklärt. Ist dies geschehen werden bald die ersten Meter selbst gefahren. Dabei wird zuerst das Anfahren geübt danach das Lenken und das Schalten. Dies geschieht unter ständiger Anleitung des Fahrlehrers.

Wir Arbeiten in den Fahrstunden nach dem Prinzip vom Einfachen zum schweren und vom Bekannten zum Unbekannten. Dabei wird die Fahrzeugbedienung und die Verkehrsvorschriften vermittelt.

Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und Umweltbewussten Verkehrsteilnehmer.

BF17 (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

Umgangssprachlich auch Führerschein ab 17. Dies ist eine Sonderregelung in Deutschland. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B und BE zu erwerben.

Die Idee dahinter ist, das Unfallrisiko für Fahranfänger zu senken. Dies geschieht durch eine Begleitperson, die mäßigen Einfluss durch langjährige Erfahrung an den Fahranfänger weitergeben kann. Die Begleitperson steht lediglich als Ansprechpartner zu Verfügung.

Ausbildung:

  • die Ausbildung zum Begleiteten fahren mit 17 darf ein halbes Jahr vor dem 17 Lebensjahr angefangen werden
  • 3 Monate vor dem 17 Lebensjahr kann die Theorieprüfung absolviert werden
  • 1 Monat vor dem 17 Lebensjahr darf die Praktische Prüfung stattfinden. Bei bestandener Prüfung erhält man dann die Prüfbescheinigung für BF17
  • die Ausbildung beim Begleiteten Fahren verläuft so wie bei der Klasse B (PKW) ab
  • Begleitperson
  • mindestens 30 Jahre alt
  • 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister